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Commit 29164589 authored by Jesper Zedlitz's avatar Jesper Zedlitz
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...@@ -3,11 +3,13 @@ title: Entwicklerdokumentation ...@@ -3,11 +3,13 @@ title: Entwicklerdokumentation
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# Entwicklerdokumentation
Das Open-Data-Portal Schleswig-Holstein verwendet die quelloffene Software [CKAN](https://ckan.org/) Das Open-Data-Portal Schleswig-Holstein verwendet die quelloffene Software [CKAN](https://ckan.org/)
Als Metadatenmodell wird [DCAT-AP.de](https://www.dcat-ap.de/) verwendet. Als Metadatenmodell wird [DCAT-AP.de](https://www.dcat-ap.de/) verwendet.
Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle GovData hat ein Video veröffentlicht, in dem die Grundzüge von DCAT-AP.de erklärt werden: [Erklärvideo](https://www.schleswig-holstein.de/SharedDocs/Video/openData/Video_openData_erklaerDCAT.html) Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle GovData hat bei YouTube ein Video veröffentlicht, in dem die Grundzüge von DCAT-AP.de erklärt werden: https://www.youtube.com/watch?v=DGCay_bbvDc
## APIs zur Nutzung der angebotenen Daten ## APIs zur Nutzung der angebotenen Daten
...@@ -15,7 +17,7 @@ Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle GovData hat ein Video veröffentlicht, ...@@ -15,7 +17,7 @@ Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle GovData hat ein Video veröffentlicht,
Für den lesenden maschinellen Zugriff auf die Daten des Open-Data-Portals stehen zwei Wege zur Verfügung: Für den lesenden maschinellen Zugriff auf die Daten des Open-Data-Portals stehen zwei Wege zur Verfügung:
- das API (Programmierschnittstelle, englisch: application programming interface) von CKAN, dessen Dokumentation hier zu finden ist: [https://docs.ckan.org/en/2.8/api/](https://docs.ckan.org/en/2.8/api/) Mit Hilfe dieses API können Datensätze gesucht und gelesen werden. - das API (Programmierschnittstelle, englisch: application programming interface) von CKAN, dessen Dokumentation hier zu finden ist: [https://docs.ckan.org/en/2.8/api/](https://docs.ckan.org/en/2.8/api/) Mit Hilfe dieses API können Datensätze gesucht und gelesen werden.
- eine DCAT-AP.de konforme Schnittstelle, die unter [https://opendata.schleswig-holstein.de/catalog.xml](https://opendata.schleswig-holstein.de/catalog.xml]) zu erreichen ist. - eine DCAT-AP.de konforme Schnittstelle, die unter [https://opendata.schleswig-holstein.de/catalog.xml](https://opendata.schleswig-holstein.de/catalog.xml) zu erreichen ist.
## API für die Bereitstellung von Daten ## API für die Bereitstellung von Daten
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title: Informationen title: Informationen
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# Informationen
Unter offenen Daten (Open Data) versteht man elektronische Daten, die der Allgemeinheit öffentlich, zweckfrei und unverbindlich zur Verfügung gestellt werden. Durch den offenen und strukturierten Zugang zu freiverfügbaren Datenbeständen der öffentlichen Hand, wird staatliches Handeln transparent, nachvollziehbar und überprüfbar. Damit leistet das Open Data Portal des Landes Schleswig-Holstein einen wichtigen Beitrag für die Stärkung des Vertrauens zwischen Politik, Wirtschaft, Medien und Zivilgesellschaft. Das Ziel der Landesregierung ist die Förderung eines transparenten und nachvollziehbaren Regierungshandelns. Unter offenen Daten (Open Data) versteht man elektronische Daten, die der Allgemeinheit öffentlich, zweckfrei und unverbindlich zur Verfügung gestellt werden. Durch den offenen und strukturierten Zugang zu freiverfügbaren Datenbeständen der öffentlichen Hand, wird staatliches Handeln transparent, nachvollziehbar und überprüfbar. Damit leistet das Open Data Portal des Landes Schleswig-Holstein einen wichtigen Beitrag für die Stärkung des Vertrauens zwischen Politik, Wirtschaft, Medien und Zivilgesellschaft. Das Ziel der Landesregierung ist die Förderung eines transparenten und nachvollziehbaren Regierungshandelns.
Umfang der Daten
Rechtsgrundlage für den Betrieb des Open-Data-Portals ist das [Gesetz über offene Daten der Träger der öffentlichen Verwaltung (Offene-Daten-Gesetz - ODaG) ](https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=OpenDataG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true). Dort wird in §4 der Betrieb des Open-Data-Portals geregelt.
## Umfang der Daten
Im schleswig-holsteinischen Open-Data-Portal sind zunächst die Daten der landeseigenen Verwaltung und kommunaler Piloten vorhanden. Mittelfristig werden möglichst viele Datensätze mit Bezug zu Schleswig-Holstein über die Plattform abrufbar sein. Die Daten sind offen zugänglich und können frei genutzt, verarbeitet und verbreitet werden. Im schleswig-holsteinischen Open-Data-Portal sind zunächst die Daten der landeseigenen Verwaltung und kommunaler Piloten vorhanden. Mittelfristig werden möglichst viele Datensätze mit Bezug zu Schleswig-Holstein über die Plattform abrufbar sein. Die Daten sind offen zugänglich und können frei genutzt, verarbeitet und verbreitet werden.
## Maschineller Zugriff
Sie möchten automatisiert auf die Daten von Open Data Schleswig-Holstein zugreifen? Erfahren Sie in unserer [Entwicklerdokumentation](/entwickler), auf welche Weise dies möglich ist.
## Bereitstellen von Informationen
Im Open-Data-Portal Schleswig-Holstein können Landesbehörden, Kommunen, Unternehmen sowie andere Organisationen (juristische Personen) Daten veröffentlichen. Eine Veröffentlichung durch Einzelpersonen ist nicht möglich. Erste Informationen über das Bereitstellen von Daten liefert der Open-Data-Leitfaden Schleswig-Holstein, der als [Webseite](https://opendata.zitsh.de/leitfaden/) und als [PDF-Dokument](https://opendata.zitsh.de/leitfaden/leitfaden-opendata.pdf) verfügbar ist.
## Kontakt
Bei Fragen und Anregungen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns per E-Mail unter opendata@lr.landsh.de oder über das [Kontaktformular](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Digitalisierung/openData/Kontakt/kontakt_node.html).
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title: Nutzungsbedingungen
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# Nutzungsbedingungen
## Geltungsbereich
Die Nutzungsbedingungen gelten für das „Open Data Portal Schleswig-Holstein" unter der Domain „opendata.schleswig-holstein.de" (im Folgenden: "ODPSH"). Mit dem Zugriff auf ODPSH stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu.
1. Dienstanbieter ODPSH und weitere Beteiligte
2. Dienstanbieter ODPSH (§ 2 Nr. 1 TMG) des Portals bzw. der Open-Data-Plattform (ODPSH) ist das Zentrale IT-Management der Landesverwaltung Schleswig-Holstein.
3. Daten-Anbieterinnen und Anbieter (Nutzerinnen und Nutzer i.S.d § 2 Nr. 3 TMG) stellen Daten und Dokumente über das Portal zur Verfügung. Dies können Landesbehörden oder Kommunen sein.
4. Anwendungs-Anbieterinnen und Anbieter (Nutzerinnen und Nutzer i.S.d. § 2 Nr. 3 TMG) sind externe, unabhängige Dritte, die Anwendungen entwickeln, welche Daten von ODPSH verwenden.
5. Nutzerinnen und Nutzer (i.S.d. § 2 Nr. 3 TMG) greifen auf die bereitgestellten Daten und Dokumente zu oder verarbeiten diese als Anwendungs-Anbieterinnen und Anbieter.
6. Die technische Umsetzung sowie das Hosting erfolgt durch das Rechenzentrum der Universität Kiel.
## Beschreibung des Angebots
1. Die Bereitstellung der Daten und Dokumente auf ODPSH durch die Anbieterinnen und Anbieter erfolgt freiwillig. Sie dient nicht der Umsetzung gesetzlicher Informations- und Auskunftsansprüche gegenüber Nutzerinnen und Nutzern.
2. ODPSH bietet einen einfachen Zugang zu Daten und Dokumenten von Daten- und Anwendungs-Anbieterinnen und Anbietern. Zentraler Bestandteil von ODPSH ist ein Datenkatalog. Über dessen standardisierte Metadaten, d.h. eine einheitliche Beschreibung, sind die Daten und Dokumente einfach auffindbar und zugänglich.
3. Die über die Plattform ODPSH zugänglich gemachten Daten und Anwendungen werden nur aus technischen Gründen zwischen gespeichert (Cache). Eine dauerhafte Speicherung der Daten erfolgt nicht durch den Dienstanbieter ODPSH.
4. Etwaige rechtliche Beziehungen entstehen im Fall eines technischen Zugriffs auf die Daten nur zwischen Nutzerinnen und Nutzern und Daten- bzw. Anwendungs-Anbieterinnen und Anbietern
5. Zwischen Nutzerinnen und Nutzern, Daten- und Anwendungs-Anbieterinnen und Anbietern und dem Dienstanbieter ODPSH entstehen Nutzungsbeziehungen nur, soweit über ODPSH der Zugang zu der Nutzung der Daten vermittelt wird bzw. das ODPSH zur Ermöglichung des Zugangs genutzt wird.
6. Daten- Anbieterinnen und Anbieter entscheiden eigenständig über die Nutzungsbestimmungen der von ihm angebotenen Daten. In diesem Zusammenhang verweist der Dienstanbieter des ODPSH ausdrücklich auf die jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Daten-Anbieterinnen und Anbieter.
7. ODPSH bietet zudem einen Showroom für Anwendungen, die Daten verwenden, die über das Portal auffindbar sind. Die Apps und Webanwendungen werden weder von dem Dienstanbieter ODPSH angeboten noch vorgehalten. Etwaige rechtliche Beziehungen entstehen mit dem Anwendungs-Anbieterinnen und Anbieter oder dem App-Store, über den sie angeboten werden. Der Anwendungs-Anbieterinnen und Anbieter entscheiden eigenständig über die Nutzungs- und Lizenzbedingungen für das jeweilige Angebot.
8. Nutzerinnen und Nutzer oder Anwendungs-Anbieterinnen und Anbieter werden nicht für das Land Schleswig-Holstein tätig. Sie dürfen nicht angeben, dass eine Anwendung oder ein Dienst Dritter die Bewilligung, Zugehörigkeit oder Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein hat. Sie sind durch die Nutzung von ODPSH nicht berechtigt, ihre Produkte mit Hoheitszeichen oder Wahrzeichen des Landes Schleswig-Holstein zu kennzeichnen
## Entwicklung
Das Portal wird laufend weiterentwickelt. Der Dienstanbieter ODPSH behält sich vor, die auf dem Portal angebotenen Dienste zu ändern, abweichende Dienste anzubieten oder diese ganz einzustellen und gewährleistet keine Erreichbarkeit ihrer Server.
## Nutzung
1. Die Nutzerinnen und Nutzer von ODPSH dürfen die Daten für alle Zwecke verwenden, so lange nicht gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen wird.
2. Die von dem Dienstanbieter ODPSH zur Verfügung gestellten auf dem Portal aufrufbaren Icons, Bilder und Texte stehen – soweit nicht anders gekennzeichnet – unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Dies gilt nicht für die Angebote der Daten-Anbieterinnen und Anbieter und Anwendungs-Anbieterinnen und Anbieter (siehe auch unter 3.), welche jeweils eine eigene Lizenz für ihre Daten, Dokumente oder Anwendungen vergeben. Dies gilt ebenfalls nicht für Inhalte, die von Daten- und Anwendungs-Anbieterinnen und Anbietern oder Nutzerinnen und Nutzern erstellt wurden.
3. Die ODPSH zugrundeliegende Software CKAN ist unter Open-Source-Bedingungen veröffentlicht. Weitere Informationen finden sich im ODPSH-Blog.
4. Der Dienstanbieter ODPSH ist berechtigt, Informationen über die angebotenen Daten, Dokumente, Anwendungen und Dienste zu veröffentlichen und für eine Berichterstattung zu verwenden. Eine Veröffentlichung (Verknüpfung) der Anwendungen und Dienste im Rahmen des Webauftritts opendata.schleswig-holstein.de ist zulässig.
5. Nutzerinnen und Nutzer dürfen bei der Nutzung der Plattform keine Software oder sonstigen Mechanismen verwenden, die die Funktionstüchtigkeit der Plattform stören können. Zudem sind Nutzerinnen und Nutzer jegliche Handlungen untersagt, die eine übermäßige oder unzumutbare Belastung der Infrastruktur der Plattform zur Folge haben können.
## Entfernung von Inhalten
Der Dienstanbieter ODPSH behält sich vor nach eigenem Ermessen, unangemessene Inhalte Dritter zu entfernen.
## Haftung
1. Der Dienstanbieter ODPSH übernimmt keine Haftung für die vom Daten-Anbieterinnen und Anbieter oder Anwendungs-Anbieterinnen und Anbieter auf den Plattformen bereitgestellten Inhalte sowie für Inhalte auf verlinkte externe Webseiten.
2. Der Dienstanbieter ODPSH garantiert nicht die Aktualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten oder Anwendungen.
3. Der Dienstanbieter ODPSH haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung angebotener Informationen entstehen oder die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Computerviren oder der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden.
4. Unbeschränkte Haftung: Die Dienst-Anbieterinnen und Anbieter ODPSH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften die Dienst-Anbieterinnen und Anbieter ODPSH bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
## Änderung dieser Nutzungshinweise
Der Dienstanbieter kann diese Nutzungshinweise jederzeit ohne Nennung von Gründen ändern. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden 2 Wochen vorab auf dem Portal angekündigt.
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